AGB's
o Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Pawel Kaniewski –
Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS)
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB´s der Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS), Stand 31.08.2024
1. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Foto- oder Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Urheberrecht 1. Dem Foto- oder Videografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die von dem Foto- oder Videografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. Überträgt der Foto- oder Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Foto- oder Videografen. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Foto- oder Videograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 7. Die Negative verbleiben beim Foto- oder Videografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3. Vergütung 1. Eigentumsvorbehalt 1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. 2. Fällige Rechnungen sind von Brautpaaren am Tag der Hochzeit zu begleichen, Firmen innerhalb von 7 Tagen nach erhalt der Rechnung, ohne Abzug. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: Sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Foto- oder Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder oder Videomaterial Eigentum des Foto- oder Videografen. 4. Hat der Auftraggeber dem Foto- oder Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Foto- oder Videograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung 1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Foto- oder Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Foto- oder Videograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2 . Der Foto- oder Videograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er eventuell den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an. 3. Der Foto- oder Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie-Leistungen der Hersteller des Fotomaterials. 4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Nebenpflichten 1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Foto- oder Videografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Foto- oder Videograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 1. Überlässt der Foto- oder Videograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Foto- oder Videograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 2. Überlässt der Foto- oder Videograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Foto- oder Videograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Foto- oder Videograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Foto- oder Videografen vorbehalten. 3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Foto- oder Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Foto- oder Videografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Foto- oder Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Foto- oder Videografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Foto- oder Videograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Foto- oder Videografen bestätigt worden sind. Der Foto- oder Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Foto- oder Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Digitale Fotografie Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder und Videos des Foto- oder Videografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Foto- oder Videografen. 2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
9. Bildbearbeitung 1. Bilder sowie Filme dürfen vom Auftraggeber nicht verändert, nicht nachbearbeitet oder umgestaltet werden.
10. Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Foto- oder Videografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB-Stick, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Foto- oder Videografen und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Foto- oder Videografen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Foto- oder Videograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Foto- oder Videografen. 4. Der Foto- oder Videograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Foto- oder Videograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Hat der Foto- oder Videograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Foto- oder Videografen verändert werden. 7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
11. Reklamation & Änderungen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübte künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto und Videografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
12. Besondere Wünsche Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier/einer Veranstaltung oder einer Firma alle anwesenden Personen fotografiert oder gefilmt werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von dem Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente zu fotografieren oder/und zu filmen. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
13. Fotografie und Videografie Während der Foto- oder Filmproduktion sollten Gäste, Mitarbeiter des Auftraggebers nicht fotografieren oder filmen. Die fotografierten oder gefilmten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine ausreichende Qualität des Endproduktes gewährleisten.
14. Private Fotografien oder Filme zur Nutzung für gewerbliche Zwecke Wir weisen ausdrücklich darauf hin das keine Grafik, kein Bildwerk oder Video/Film für die Unternehmenskommunikation genutzt werden darf.
15. Bild/Bildstil- und Videomaterial Der Auftragnehmer wählt das Bild/die Bilder oder das Video/die Videos aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Sie erhalten alle Bilder im Bearbeitungsstil des Foto- sowie Videografen. Korrekturen wie rückgängig-machen zum „Natürliches Bild„ sind aus künstlerischen Gründen nicht möglich, da Sie den Bearbeitungsstil im Vorfeld schon kennen.
16. Pausen und Verpflegung Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungshilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
17. Rohmaterial. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber ist nicht möglich.
18. Private Auftragsarbeiten 1. Es wird nur die Personengruppe fotografiert, die in der Beschreibung der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Zusatzpersonen werden ohne weiteres abgelehnt. 2. Zusatzpersonen gelten somit als Zusatzleistung, die gesondert abgerechnet werden. (Sie feiern eine Taufe und möchten das wir zu der Taufe andere Personen fotografieren, insbesondere Einzelportraits, so haben Sie die Zusatzkosten zu tragen.
19. Versicherung 1. Alle von der Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) übergebenen Gegenstände oder Materialien werden nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines eingereichten bzw. zur Verfügung gestellten Materials Sorge zu tragen.
20. Absicherung für Brautpaare 1. Absicherung im Fall einer technischen Störung. Der Foto- oder Videograf ist für den Fall einer technischen Störung bei Hochzeiten immer mit 2 Kameras am Mann abgesichert/ausgestattet. Sollte eine Störung entstehen, was in der heutigen Technik eher selten der Fall ist, hat dieser sofort die Möglichkeit, auf die Zweite Kamera zu greifen. Diese Zwei-Kameras werden aber immer, und zwar mit unterschiedlichen Brennweiten verwendet.
21. Veröffentlichung zur Eigenwerbung Der Auftragnehmer verwendet alle Bilder, FIlme/-Videos zur Eigenwerbung, sofern der Auftraggeber dies bei der Auftragserteilung nicht explizit untersagt. Der Auftraggeber versichert, das er von allen anwesenden Personen alle Rechte zur Veröffentlichung besitz.
22. Weitergabe der Daten Die gewerbliche Nutzung der Daten/Bilder/Filme/Videos durch Privatkunden ist untersagt. Auch die Abgebe der privaten Daten/Bilder/Filme/Videos für gewerbliche Zwecke an anderer Anbieter ist strengstens untersagt.
23. Referenz Die Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber dies bei der Auftragserteilung nicht explizit untersagt.
24. Stillschweigen Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Foto/Film/Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren.
25. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Foto- oder Videografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Foto- oder Videografen als Gerichtsstand vereinbart.
26. Namensnennung Der Firmen oder Gewerbekunde verpflichtet sich bei jeder Ausstellung der Foto- sowie Filmwerke, online so wie in Printmedien, Magazinen, Zeitschriften usw. den Namen des Foto- oder Videografen zu nennen, in dem Fall (Foto/Video: „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS))
27. Widerrufsrecht Ich weise bei dem Widerrufsrecht ausdrücklich auf das § 312g Abs.2 Nr. 9 bgb. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande, darauf hin bedarf es keine Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, somit ist auch der Auftrag bindend.
28. Musik/Gema freie Musik Die Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) stellt passende Tracks als Musikhintergrund für Image- oder Hochzeitsfilme zur Verfügung. „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) ist alleiniger Lizenzträger dieser Tracks. Es werden keine Lizenzrechte an den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt das Image- oder Hochzeitsvideo samt dem Track (ohne Veränderung) online zu veröffentlichen, jedoch ist er nicht berechtigt den oder die Tracks für andere Videos oder andere Zwecke zu nutzen.
29. Filmen in kritischen Situationen Eine Produktion eines Videos ist beim aktiven Laserstrahl wie bespielweise auf einer Hochzeit ausgeschlossen! Kann ein Laserstrahl einen Sensor, somit die Kamera beschädigen? Ja, Laser verursachen Schäden. Setzen Sie das Kameraobjektiv aus, so können diese den Bildsensor beschädigen und zu Fehlfunktionen der Kamera führen. Alle Umgebungen mit einem Laserdisplay können erhebliche Schäden am Kamera-CMOS-Sensor verursachen – ob drinnen oder draußen, direkt oder indirekt (durch Laserstrahlen, die von einem Objekt reflektiert werden), daher filmen wir nicht wenn ein Laserstrahl in betrieb ist.
30. Ausfall durch Hohe Gewalt, Epidemien und Umwelteinflüsse Ist eine Produktion aus Gründen, die der Auftragnehmer/Auftraggeber nicht verantworten kann (Ausfall durch Hohe Gewalt, dazu zählen Umwelteinflüsse, insbesondere Epidemien usw.), wird der Auftrag nach vorheriger Absprache auf ein anderes Datum verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr gewährt werden. Hierbei bedarf es keine Unterzeichnung eines neuen Vertrages.
31. Das Filmkonzept Es wird darauf hingewiesen, das ein Foto- oder Filmkonzept (Briefing) erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung erstellt werden kann.
32. Auftragsabschluss Änderung an bearbeiteten und fertiggestellten Bildern sind nur dann möglich, wenn der Kunde die Kosten gesondert bezahlt.
33. Fertigstellung von Foto- oder Dreharbeiten für Firmen Sofern nicht anders vereinbart, werden Foto- oder Dreharbeiten innerhalb eines Monats abgeschlossen.
34. Rechnung Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Sie alle Rechnungen per Email. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist innerhalb der ab dem Ausstellungsdatum angegebenen Zeitraum von 7 Werktagen fällig. Dies gilt für den Gewerbe- sowie den Privatkunden.
35. USB-Stick Die Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) haftet nicht für die dauerhafte Speicherung der Daten auf dem mitgelieferten USB-Stick.
36. Angebot/Gutschein Sofern nicht anders vereinbart, gilt der von der Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) ausgestellte Gutschein 1 Jahr, das ausgestellte Angebot 1 Tag ( 24 Stunden).
37. Großaufträge Bei größeren Aufträgen ab 2500,00 (Netto) ist eine Anzahlung von 50% nach Auftragsbestätigung fällig. Die Anzahlung muss innerhalb der nächsten 3 Werktagen auf dem Konto der Firma Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton (VISIONmediaFILMS) eingehen.
38. Stornierung eines Auftrages seitens des Auftragnehmers Sofern nicht anders vereinbart, ist die Firma „Pawel Kaniewski – Digitale Medien in Bild und Ton“ (VISIONmediaFILMS) berechtigt, jeder Zeit und ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.